Manche Mandanten kommen auf die glorreiche Idee und lassen sich ein Testament vom Notar notariell erarbeiten. Der Entwurf wird dann unterschrieben und fertig ist die Laube. So geht Trick 17 mit Selbstüberlistung,
Kommt wohl öfters vor, als man denken mag. Mehr im Artikel Trick 17: Die teure Selbstüberlistung des Mandanten bei Jurablogs.
Wie es bei britischen Staatsbürgern aussieht steht im Artikel Gilt ein englisches Testament in Deutschland – trotz Brexit?